Brezelfestparade – Anmeldung und Richtlinien
Teilnahmebedingungen zur großen Brezelfestparade 2025 in Speyer
(Stand: 08.05.2025)
Liebe Freunde und Mitwirkende der Speyerer Brezelfestparade,
diese Teilnahmebedingungen für die Brezelfestparade sind für jeden Zugteilnehmer verbindlich. Bitte lesen Sie die Bedingungen aufmerksam durch, da sie Mitwirkungsrechte, aber auch Pflichten für Sie als Zugteilnehmer enthalten. Es wird um Verständnis gebeten, dass im Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichteinhaltung dieser Bedingungen und im Fall unzutreffender Angaben gegenüber dem Veranstalter, der Stadt Speyer in Kooperation mit der Verkehrsverein Speyer Veranstaltungs GmbH, diese von einer Haftung für Schäden befreit ist. Mit Abgabe Ihrer Vertragsrückmeldung erklären Sie, dass Sie die nachfolgenden Bedingungen gelesen und akzeptiert haben sowie mit ihrem Inhalt einverstanden sind.
Allgemeine Orientierungshilfen
Jedem Festzugteilnehmer wird eine Festzugnummer schriftlich zugewiesen und als gedrucktes Schild per Post einige Tage vor Beginn zugesandt. Der Tausch der Nummer mit einem anderen Festzugteilnehmer ist untersagt. Die Nummer ist gut sichtbar im vorderen Bereich (für Kommentierung bei Fernsehübertragungen) anzubringen und stellt zugleich die Reihenfolge dar. Entsprechend der fortlaufenden Nummer erfolgt auch die Aufstellung der Teilnehmer im Aufstellungsbereich.
Organisationshinweise
Aufstellung: Die Teilnehmer sollten bis spätestens 12.30 Uhr im Aufstellungsbereich ihren Standplatz eingenommen haben. Der Aufstellungsbereich befindet sich in der Burgstraße. Der Zugang zum Aufstellungsbereich ist nur über die Dudenhofer-Straße / Obere Langgasse und die Friedrich-Ebert-Str. möglich
Wichtig ! Bis zum Beginn des Festzuges, muss im Aufstellungsbereich die linke Fahrbahnseite freigehalten werden (Notzufahrt bei Rettungsfällen).
Umzug
Beginn des Festzuges : 13.30 Uhr
Umzugsstrecke: Burgstraße – Obere Langgasse – Bahnhofstraße – Postplatz – Maximilianstraße – Domplatz – Auflösungsbereich Industriestraße
Ende des Festzuges: ca. 15:00 Uhr Auflösungsbereich Industriestraße – Karl-Leiling-Allee
Der Rückweg zum Aufstellungsbereich beträgt ca. 10 Minuten. Alternativ kann auch der City-Shuttle an der Haltestelle Karl-Leiling-Allee bis zum Bahnhof benutzt werden.
Zugleitung
Den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten, Ordnungsamt sowie der Zugleitung ist unverzüglich Folge zu leisten.
Sonderbestimmung für das Abfeuern von Böllerschüssen und Knallkörpern
Wegen der extremen Geräuschentwicklung dürfen auf der Zugstrecke nur an den nachfolgend aufgeführten Örtlichkeiten Böllerschüsse abgefeuert werden: Beginn des Festzuges: Burgstr., Bahnhofstraße Höhe Volksbank, Postplatz, Maximilianstraße Höhe Kaufhof und Rathaus, Domplatz. Auf der übrigen Zugstrecke ist das Abfeuern untersagt.
Werbung
Die Anmeldung als Verein oder Gruppe setzt voraus, dass (mit Ausnahme von Wurfmaterial) keine großflächige Firmenwerbung erkennbar ist. Des Weiteren ist das Abwerfen von politischen Reklamezetteln und dergleichen, sowie das Mitführen von Beschallungsanlagen zu politischen und Reklamezwecken untersagt. Im Falle einer gewerblichen Werbung (z.B. Werbetafel oder Plakat des Sponsors) bedarf es einer vorherigen Genehmigung des Veranstalters. Das Austeilen von nicht teilnehmerbezogenem Werbematerial ist generell untersagt. Werbebroschüren, Postkarten, Hand- bzw. Flugzettel, etc. dürfen nicht geworfen, sondern müssen von Hand verteilt werden. Das Hinterlassen/Ablegen überzähligen Werbematerials auf der Umzugsstrecke ist nicht gestattet. Im Bedarfsfalle erfolgt bei Zuwiderhandlung auf Kosten des Verursachers eine Beseitigung und ordnungsgemäße Reinigung des Veranstaltungsbereiches.
Verhaltensweise
Es ist darauf zu achten, dass der Zug nicht durch Lückenbildung unterbrochen wird. Tanzvorführungen oder sonstige Einlagen, die den Zug zum Stehen bringen, sind deshalb grundsätzlich nicht zulässig. Das Bespritzen der Zuschauer mit Wasser ist nicht gestattet. Den Anordnungen der eingesetzten Zugbegleiter und Ordner ist unbedingt Folge zu leisten.
Notfallsituationen und Versicherungsschutz
In Notfallsituationen wenden Sie sich bitte an die Zugbegleiter und Ordner des Verkehrsvereins bzw. Technischen Hilfswerkes (THW). Diese sind mit Mobilfunkgeräten ausgestattet und können so jederzeit Rettungsdienst und Feuerwehr alarmieren. Für den Festzug ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Zugteilnehmer sind nicht unfallversichert; sie nehmen auf eigenes Risiko teil. Eine Unfallversicherung muss deshalb von jeder teilnehmenden Gruppe selbst abgeschlossen werden.
Ausschluss
Bei Verstößen gegen die vorstehenden Richtlinien behält sich der Veranstalter den Ausschluss von einzelnen Teilnehmern wie auch Gruppen vor. Dies gilt insbesondere bei Missachtung von Anweisungen der eingesetzten Zugbegleiter, Ordner und Polizeibeamten.
Rechte des Veranstalters
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält die Stadt Speyer in Kooperation mit der Verkehrsverein Speyer Veranstaltungs GmbH als Veranstalter von allen angemeldeten Teilnehmern ohne besondere Vergütung die Berechtigung, Bildaufnahmen der Teilnehmer zu senden oder senden zu lassen und davon Aufzeichnungen herstellen, sowie diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen und in den Bereichen der audiovisuellen Printmedien zu nutzen.
Verkehrsverein Speyer Veranstaltungs GmbH – Claus Rehberger (Geschäftsführer)

Einladung zur Teilnahme an der Brezelfestparade 2025
Bewerbung zur Teilnahme an der Brezelfestparade 2025